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Abstract
Die Anwendung korperlicher Gewalt in Familien weit verbreitet ist. Ziel miisste die Verhinderung der Entstehung von Gewalt sein. Seit dem 8.November 2000 ist in Deutschland die Gewalt aus der Kindererziehung gesetzlich verbannt. Ziel des Gesetz ist die Achtung der Gewalt in der Erziehung ohne Kriminalisierung der Familie. In Konfliktlagen durfen hier nicht Straf verfolgung oder Entzug der elterlichen Sorge im Vordergrund stehen , sondern Hilfen fur die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern. Die Norm soil lediglich auf eine Bewusstseinsanderung von Eltern im Sinne einer gewaltfreien Erziehung hinwirken. Dabei sollen die Jugendamter helfen , § 16 Abs.l Satz 3 SGB XIII; die Neuregelung setz auf das Konzept "Hilfe statt Strafe".
Journal
- The Japanese journal of law and political science [List of Volumes]
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The Japanese journal of law and political science 40(2), 182-191, A21, 2004-05-15 [Table of Contents]
The Japan Association of Legal and Political Sciences