<論説> ザクセン王国全国償却委員会文書の問題点

書誌事項

タイトル別名
  • Einige Probleme der Akten der “Kgl. Sächsischen Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen”
  • ザクセン オウコク ゼンコク ショウキャク イインカイ ブンショ ノ モンダイテン

この論文をさがす

抄録

(Ⅰ) Vorbemerkung 1990 erschien mein Buch, “Einführung in das Studium der Bauernbefreiung in Sachsen”, Tokyo. In dem Buch werden viele lokalgeschichtliche Aufsätze und Bücher über Bauernbefreiung in Sachsen erörtet. Diese Werken beschreiben nur wenige konkrete und quantitative Tatsachen zu Ablösungsrenten der feudalen Grundlasten. Ein Buch Größels von Entstehung der an die “Kgl. Sächsische Landrentenbank” überwiesenen Landrenten in den einzelnen Orten des “Steuerbezirks Großenhain” läßt viel zu wünschen übrig wie die Statistik von Ablösungsanträgen an die “Kgl. Sächsische Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen” und solche von Entstehung der Landrenten im ganzen Königreich. Unter den Akten der “Generalkommission für Ablösungen” (16,788 Rezesse im Ganzen in dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden) meinte der Verfasser, Ablösungrezesse zwischen den Rittergütern und den dazu gehörigen Untertanen zu anlysiern, welche sowohl 1830−1832 als 1848−1849 Petitionen einbrachten. Es waren die Untertanen, welche zu den Rittergütern Limbach, Purschenstein und Wiederoda gehörten, d. i. Bauern, andere Dorfbewohner und nur teilweise Bürger der Stadt Sayda. 17 von ihnen unterzeichnete Petitionen wurden geforscht in meinem Buch, “Studium über die antifeudale Bewegung der ländlichen Bevölkerung in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts”, Tokyo 2001. Es wurden erstens 8 Ablösungsrezesse zwischen dem Rittergut Limbach und den Untertanen von 12 Dörfern von 1838 bis 1854, zweitens 17 Rezesse zwischen dem Rittergut Purschenstein und den Untertanen von der Stadt Sayda und 13 Dörfern von 1840 bis 1868 und drittens 3 Rezesse zwischen dem Rittergut Wiederoda und den Untertanen von 2 Dörfern von 1839 bis 1851 analysiert in 11 Heften unserer Vierteljahresschrift, 2005−2008. (Ⅱ) Prozentuale Zusammensetzung aller Ablösungskapitalien nach den Arten der feudalen Grundlasten und zeitliche Abfolge der Ablösungen auf den Rittergütern Limbach, Purschenstein und Wiederoda Auf dem westsächsischen Rittergut Limbach nahmen (1) die Geldzinsen 37% von allen in 8 Rezessen vereinbarten Ablösungskapitalien, die Frondienste nahmen 35%(die Spanndienste 19% und die Handdienste 15%), die Lehngelder nahmen 24%, die Naturalzinsen nahmen 3% und die Servituten nahmen 1% ein. (2) Die letztgenannten Ablösungskapitalien (1%) wurden vom Rittergut an 2 Untertanen bezahlt, während die übrigen 99% von den Untertanen an das Rittergut zahlt wurden. (3) Die Ablösungskapitalien von 1838 bis 1840 nahmen 37% unter der ganzen Kapitaliensumme, die Kapitalien von 1838 bis 1848 nahmen 59% und die übrigen 40% wurden 1851 und 1854 abgelöst. Auf dem südsächsischen Rittergut Purschenstein nahmen (1) die Naturalzinsen 6% von allen Ablösungskapitalien, die Frondienste und die Geldzinsen nahmen je 4%, die Hutungsrechte nahmen 2% und die Lehngelder nahmen 0% ein. Unter allen Kapitalien können also nur 17% nach den Arten der feudalen Grundlasten festgesetzt, aber zu den ürigen 83% kann es nicht bestimmt werden, auf welchartigen früheren Grundlasten diese Ablösungskapitalien beruhten. (2) Das Rittergut bezahlte 1% einerseits von allen Ablösungskapitalien an 2 Untertanen, größtens an einen Müller, um Holzdeputate abzulösen. Die übrigen 99% wurden andererseits von den Untertanen an das Rittergut zahlt. (3) Die Ablösungskapitalien im Jahre 1840 nahmen 47% unter der ganzen Kapitaliensumme, die Kapitalien von 1840 bis 1848 nahmen 99% ein und das übrige 1% wurde 1868 abgelöst. Auf dem nordsächsischen Rittergut Wiederoda nahmen (1) die Frondienste 74% (die Spann− und Handdienste der Pferdner 70%) von allen Ablösungskapitalien, die Geldzinsen nahmen 9%, die Hutungsrechte nahmen 8%, die Naturalzinsen nahmen 7% und die Lehngelder nahmen 2% ein. (2) Alle Kapitalien wurden nur von den Untertanen allein getragen. (3) Die Ablösungskapitalien im Jahre 1839 nahmen 98% unter der ganzen Kapitaliensumme ein und die übrigen 2% wurden 1851 abgelöst. Alle oder fast alle Kapitalien wurden auf diesen 3 Rittergütern deshalb von Untertanen auf ihre Schultern genommen. Zwischen diesen Rittergütern war aber prozentuale Zusammensetzung aller Ablösungskapitalien nach den Arten der feudalen Grundlasten nicht gleichmäßig. Auf diesen 3 Rittergütern wurden feudale Grundlasten früh und schnell abgelöst. Dagegen ist das Bild des ganzen Königreichs etwas anderes. Nur 38% aller Ablösungsverfahren wurden im ganzen Sachsen von 1833 bis 1848 von der “Generalkommission für Ablösungen” bestätigt und nur 41% aller Landrenten wurden von 1834 bis 1848 von der “Kgl. Sächsische Landrentenbank” übernommen. 3 Rezesse wurden, wie schon erwähnt, zwischen dem Rittergut Wiederoda und den Untertanen von 2 Dörfern unterzeichnet und von der “Generalkommission für Ablösungen” von 1839 bis 1851 bestätigt. Lösten diese 3 Rezesse alle feudale das Rittergut Wiederoda betreffende Grundlasten vollständig ab? (Ⅲ) Um die das Rittergut Wiederoda betreffenden Akten der “Generalkommission für Ablösungen” Dem Rittergut Wiederoda gehörten 2 Dörfer Liptitz und Mannewitz. Der Rezeß Nr. 8137 der “Generalkommission für Ablösungen” vom Jahre 1851 löste die Lehngelder der Untertanen des Dorfes Mannewitz ab. Aber in den Akten der “Generalkommission für Ablösungen” ist ein Rezeß nicht vorhanden, welcher die Lehngelder der Untertanen des Dorfes Liptitz ablöste. 2 Petitionen der Bewohner von 2 Dörfern Liptitz und Mannewitz behaupteten dagegen. (1) Eine Petition vom 31. 01. 1831 klagte, daß alle Käufer der Grundstücke in den beiden Dörfern die Lehngelder bezahlen müssen. (2) In einer Petition vom 26. 02. 1849 wurde geschrieben : (a) “In dessen Folge sind wir mit unserem Gutsherrn auf Wiederoda in Ablösungsunterhandlungen [der Lehngelder

収録刊行物

詳細情報 詳細情報について

問題の指摘

ページトップへ