アゾ『質疑録』第12質疑 : 中世学識法における仲裁法史の一断面

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  • Die Quaestiones des Azo. Quaestio XII: Ein Beispiel für die Lehre von Schiedsleuten im gelehrten Recht
  • アゾ 『 シツギロク 』 ダイ12 シツギ : チュウセイ ガクシキホウ ニ オケル チュウサイホウシ ノ イチ ダンメン

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抄録

In dieser Abhandlung wird die Lehre von Schiedsleuten im gelehrten Recht im 12. und 13. Jahrhundert behandelt. Im Mittelalter entstand eine Formel „arbiter, arbitrator vel amicabilis compositor“, die zwei Grundtypen von Schiedsleuten unterscheidet : solche, die nach dem Recht und im prozeßförmigen Verfahren urteilen(arbiter)und solche, die nach Billigkeit und ohne Förmlichkeit entscheiden(arbitrator oder amicabilis compositor). In der Quaestio lässt Azo zu, dass Mönche als arbitrator oder compositor ausgewählt werden können. Man stellt daher fest, dass Azo bereits in seiner Quaestio die klar ausprägte Distinktion dieser zwei Typen von Schiedsleuten hat und das Wort arbitrator ohne weiteres benutzt.

収録刊行物

  • 一橋法学

    一橋法学 15 (3), 255-277, 2016-11-10

    一橋大学大学院法学研究科

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