IPR und Verfassung in Italien und in der Bundesrepublik Deutschland
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IPR und Verfassung in Italien und in der Bundesrepublik Deutschland
(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 10)
P. Lang, c1990
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Ludwig-Maximilians-Universität München, 1990
Bibliography: p. 245-276
内容説明・目次
内容説明
Das Internationale Familienrecht Italiens befindet sich gegenwartig in einer ahnlichen Umbruchsituation wie das deutsche Kollisionsrecht in den letzten Jahren vor Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes am 1.9.1986. Zwei der wichtigsten familienrechtlichen Anknupfungsregeln - Art. 18 und Art 20 Disp. prel. C.c. - hat die italienische Corte Costituzionale wegen Verstosses gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau partiell fur verfassungswidrig erklart. Bemerkenswert ist dabei vor allem, dass der italienische Verfassungsgerichtshof in seiner Begrundung ausdrucklich auf die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13, 15 und 17 EGBGB a. F. verweist.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht das Problem gleichberechtigungswidriger Anknupfungen im IPR. Eingebettet ist diese Problematik in einer Erorterung der Ausstrahlungswirkungen des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatzes auch auf das materielle Familienrecht und das Staatsangehorigkeitsrecht. Der erste Teil der Arbeit ist einer Darstellung des Verhaltnisses von Verfassungsrecht und Kollisionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland gewidmet. Sodann wird die verfassungsrechtliche Situation in Italien untersucht, wobei die Parallelitat der Rechtsentwicklung in Deutschland und Italien nachgezeichnet wird."
「Nielsen BookData」 より