Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder
著者
書誌事項
Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 77)
Mohr Siebeck, c2001
- タイトル別名
-
Ausführung der Bundesgesetze
大学図書館所蔵 件 / 全12件
-
該当する所蔵館はありません
- すべての絞り込み条件を解除する
この図書・雑誌をさがす
注記
Originally presented as the author's thesis (Habilitation)--Universität Trier, 2001
Includes bibliographical references (p. [427]-455) and index
内容説明・目次
内容説明
Indem das Grundgesetz den Ländern die Ausführung der Bundesgesetze sowie des unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts zuweist, konstituiert es eine besondere Form der vertikalen Gewaltenteilung. Christian Heitsch arbeitet deren wesentliche Strukturen unter Berücksichtigung der Problemgeschichte deutscher föderaler Ordnung seit 1815 sowie unter Würdigung des demokratischen und sozialen Charakters unseres heutigen Bundesstaats heraus. Dabei zeigt sich, daß die Ingerenzrechte, die der Bundesregierung im Bereich der Landeseigenverwaltung und der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung stehen, den Ländern noch erheblichen Raum lassen, beim Vollzug der Bundesgesetze unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Geltungsgrund der Bundestreue kann unter dem Grundgesetz weder das 'Wesen' des Bundesstaates sein, noch die Anknüpfung an rechtsstaatliche Grundsätze, noch der offene oder verdeckte Rückgriff auf das 'bündische Prinzip' der Verfassungsverträge von 1867/1870. Vielmehr kommt nur die vorsichtige Erweiterung ausdrücklich normierter Informations-, Rücksichtnahme- und Mitwirkungspflichten in Betracht. Als Maßstab richterlicher Streitentscheidung ist die Bundestreue daher strikt subsidiär. Unter Berücksichtigung politikwissenschaftlicher Erkenntnisse unterzieht der Autor die extensive Auslegung der Zustimmungsrechte des Bundesrats einer Grundsatzkritik. Nach systematischer Betrachtung aller Anwendungsfälle der Auftragsverwaltung kristallisieren sich zwei Varianten dieses Verwaltungstyps mit unterschiedlich weit reichenden Steuerungsbefugnissen der Bundesregierung heraus. Christian Heitsch kommt zu dem Ergebnis, daß die prinzipielle Anknüpfung der Ausgabenlast an die Verwaltungskompetenz entgegen verbreiteter Kritik weiterhin sachgerecht ist, und daß die gegenseitige Haftung des Bundes und der Länder für fehlerhafte Verwaltung eine wesentliche Schutzfunktion für beide staatlichen Ebenen entfaltet.
「Nielsen BookData」 より