スイス連邦の公用語と国語 ―史的背景と憲法上の言語規定―

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タイトル別名
  • スイス レンポウ ノ コウヨウゴ ト コクゴ シテキ ハイケイ ト ケンポウ ジョウ ノ ゲンゴ キテイ
  • Amts-/Nationalsprachen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft - ihr geschichtlicher Hintergrund und ihre Sprachenartikel

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抄録

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Die Schweizerische Eidgenossenschaft, in der vier Landessprachen friedlich koexistieren, wurde 1291 als ein deutschsprachiger Bund der drei Waldstätte geboren. Seitdem galt Deutsch mehr als ein halbes Millennium de facto als die einzige Hauptsprache der Eidgenossenschaft. Erst 1848 wurden auch Französisch und Italienisch neben Deutsch als Nationalsprachen in der Bundesverfassung verankert. Die in der Schweizer Bundesverfassung festgelegten Grundpfeiler der Sprachenpolitik, das Territorialitätsprinzip und die Sprachenfreiheit, bestimmen die sozialen und persönlichen Implikationen des Sprachrechts der Schweizer. Dabei treten aber unter Umständen widersprüchliche Effekte auf. In dieser Arbeit werden nach der Beschreibung der geschichtlichen Entwicklungen der Mehrsprachigkeit in der Schweizerischen Eidgenossenschaft deren juristischen Probleme erörtert.

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