Die nationalsozialistische Sicht einiger Institute des Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrechts : dargestellt am Beispiel des Gesetzes über die Mitwirkung des Staatsanwalts in Bürgerlichen Rechtssachen vom 15. 7. 1941 (RGBl. IS. 383)

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Die nationalsozialistische Sicht einiger Institute des Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrechts : dargestellt am Beispiel des Gesetzes über die Mitwirkung des Staatsanwalts in Bürgerlichen Rechtssachen vom 15. 7. 1941 (RGBl. IS. 383)

Hans Popp

(Rechtshistorische Reihe, Bd. 47)

Verlag Peter Lang, c1986

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Der Zivilprozess im Dritten Reich befindet sich als Gegenstand heutiger rechtshistorischer Forschung in einer gewissen Schattenlage. In merkwurdigem Gegensatz dazu steht die Erkenntnis, dass die nationalsozialistische Gesetzgebung auch auf zivilprozessualem Gebiet den vorherrschenden ideologischen Maximen Ausdruck zu geben wusste."

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