Die Entwicklung der Sparkassen zu selbständigen Anstalten des öffentlichen Rechts : ein Beitrag zur Entwicklung des Anstaltsbegriffs im 19. Jahrhundert
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Die Entwicklung der Sparkassen zu selbständigen Anstalten des öffentlichen Rechts : ein Beitrag zur Entwicklung des Anstaltsbegriffs im 19. Jahrhundert
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 45)
P. Lang, c1985
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn
Bibliography: p. v-xxiii
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Description
Kommunale Sparkassen sind heute als rechtsfahige Anstalten des offentlichen Rechts organisiert. Nach uberwiegend privatrechtlichen Anfangen des Sparkassenwesens am Ende des 18. / Anfang des 19. Jahrhunderts gerieten diese Institute alsbald unter den Einfluss der Gemeinden und Kreise; rechtliche Selbstandigkeit erlangten sie jedoch erst mit den Notverordnungen (1931/32). Die vorliegende Arbeit zeigt - als Beitrag zur Entwicklung des Anstaltsbegriffs - anhand der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausgestaltung einzelner Sparkassenstatuten auf, dass die Sparkassen sich schon lange vorher wahrend des 19. Jahrhunderts zu selbstandigen - wenn auch nicht ausdrucklich rechtsfahigen - Anstalten des offentlichen Rechts entwickelt haben."
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