Vereinbarungen zwischen Staat und ausländischem Investor : Rechtsnatur und Bestandsschutz

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Vereinbarungen zwischen Staat und ausländischem Investor : Rechtsnatur und Bestandsschutz

Jutta Stoll

(Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 80)

Springer, 1982

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Note

"Agreements between states and foreign investors (English summary)"

Bibliography: p. [158]-166

Description and Table of Contents

Description

Die vorliegende Untersuchung beschaftigt sich mit einem bestimmten Typus von Vereinbarungen zwischen Staaten und fremden Staatsangehorigen, nam- lich jenem, bei dem ein Investitionsprojekt in dem betreffenden land im Mittelpunkt steht und der in der Ausgestaltung einem volkerrechtlichen Ver- trag nahekommt. Dieser Vertragstypus war bereits Gegenstand einer Viel- zahl von wissenschaftlichen Untersuchungen. DaB dieses - wohlbekannte - Thema nun erneut aufgegriffen werden soli, bedarf daher auf den ersten Blick fast einer Rechtfertigung. Die jiingsten Stellungnahmen in lehre und Recht- sprechung zu diesem Fragenkreis zeigen jedoch erneut, daB tiber Rechtsnatur und Einordnung jener Vert rage nach wie vor Unsicherheit herrscht. Die in den letzten lahren bekanntgewordenen drei Schiedsspruche, welche aus AnlaB der libyschen Nationalisierung der Erdolindustrie ergingen und sich mit Konzessionsvereinbarungen zwischen Libyen und den kiagerischen aus- landischen Unternehmen zu beschaftigen hatten, deckten zusammen alle denkbaren Ergebniskombinationen ab. Die im 1 ahre 1979 gefaBte Resolu- tion des Institut de Droit international "La loi du contrat dans les accords entre un Etat et une personne privee etrangere" geriet, wei! man sich tiber mehr nicht einigen konnte, zu einer bloBen Beschreibung der herrschenden Vertragspraxis. Die Klarung des Stellenwerts und der Tragweite von Vereinbarungen zwi- schen Gaststaaten und fremden Investoren, bestimmte Projekte betreffend, besitzt zunachst unmittelbar-praktische Bedeutung: Von allen Seiten wird bestatigt, daB fill viele Lander auslandische Investitionen von groBer wirt- schaftlicher Bedeutung und auch nicht durch Kredite ersetzbar sind.

Table of Contents

Erster Teil Einfuhrung in die Problematik: Hoheitliches Handeln zum Nachteil privater auslandischer Investoren als Aufhebung oder Einschrankung fruherer staatlicher Zusicherungen.- 1. Kapitel: Der libysche Erdolstreit.- 2. Kapitel: Die bisherige Vertragspraxis und die Zukunftsbedeutung der Fragestellung.- 3. Kapitel: Abgrenzung der Fragestellung.- Zweiter Teil Die bisherige Behandlung ahnlicher Falle durch die Rechtsprechung.- 1. Kapitel: Streitfalle zwischen dem Heimatstaat des Investors und dem Gaststaat.- A. Vor dem Standigen Internationalen Gerichtshof.- B. Vor dem Internationalen Gerichtshof.- C. Vor Schiedsgerichten.- 2. Kapitel: Streitfalle zwischen Investor und Gaststaat.- 3. Kapitel: Tendenzen der Rechtsprechung.- Dritter Teil Uberblick uber die Lehrmeinungen.- Vierter Teil Losungsansatze, die dem Investor ein von der Rechtsordnung des Gaststaates unabhangiges Recht auf Einhaltung der Zusicherungen gewahren.- 1. Kapitel: Die Lehre vom rechtsordnungslosen Vertrag.- A. Der Ansatz.- B. Logische Einwande.- C. Die mangelnde Einbeziehung Dritter.- 2. Kapitel: Die allgemeinen Rechtsgrundsatze als Grundlage vertraglicher Rechte des Investors.- A. Der Ansatz.- B. Die Unergiebigkeit des Grundsatzes "pacta sunt servanda".- C. Die Konkretisierung allgemeiner Grundsatze durch Rechtsvergleichung.- D. Zusammenfassung der Kritik.- 3. Kapitel: Die Begrundung von Rechten des Investors aus einer transnationales vom Volkerrecht zu unterscheidenden Rechtsordnung.- A. Die Konstruktion der "dritten" Rechtsordnung.- B. Der Mangel an Substanz einer solchen Rechtsordnung.- C. Die Ausschliesslichkeit der staatlichen Rechtsordnungen.- 4. Kapitel: Die Begrundung von vertraglichen Anspruchen des Investors aus dem Volkerrecht.- A. Die Lehre vom beschrankt volkerrechtlichen Vertrag.- B. Die Stellung von Privatpersonen im heutigen Volkerrecht.- C. Kritik der Begrundung der Volkerrechtspersonlichkeit des Investors im Rahmen des beschrankt volkerrechtlichen Vertrages.- D. Die Folgen des beschrankt volkerrechtlichen Vertrages.- 5. Kapitel: Der internationalprivatrechtliche Ansatz der Resolution des Institut de Droit international vom 11. September 1979.- A. Die Parteiautonomie als Ausgangspunkt.- B. Der Rechtswahlvertrag ohne Rechtsordnung.- C. Die Ungeeignetheit fremder nationaler Rechtsordnungen zur Regelung der anstehenden Frage.- D. Die Bedeutung der Verweisung auf andere Rechtsordnungen.- I. Die Moglichkeit der Kombination von Rechtsnormen verschiedener Rechtsordnungen.- II. Die Verweisung auf das Volkerrecht.- III. Die Verweisung auf eine andere nationale Rechtsordnung.- IV. Die Verweisung auf allgemeine Rechtsgrundsatze.- V. Die Verweisung auf eine Rechtsordnung in ihrem Bestand zur Zeit des Vertragsschlusses.- E. Das fur ein Schiedsgericht massgebliche Recht.- 6. Kapitel: Zusammenfassende Kritik der Losungsansatze.- Funfter Teil Der Anspruch des Heimatstaates auf Beachtung von Zusicherungen gegenuber dem privaten Investor.- 1. Kapitel: Begrundung durch besonderen volkerrechtlichen Vertrag - Grenzen.- 2. Kapitel: Der Stand des Volkergewohnheitsrechts.- 3. Kapitel: Begrundung durch besondere staatliche Garantien im Einzelfall.- A. Die Moglichkeit der Einordnung gewisser Zusicherungen im Rahmen des Vertragsschlusses mit einem fremden Investor als formell einseitige volkerrechtliche Verpflichtung - die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen ausserem Handlungsablauf und Rechtsakt.- B. Beispiele Staatlicher Zusicherungen betreffend das Schicksal der Vertragsbeziehungen zwischen Gaststaat und Investor im Einzelfall.- C. Die Anerkennung formlich einseitiger Verpflichtungen durch das Volkerrecht.- I. Abgrenzung von anderen Rechtsinstituten.- II. Die Urteile des Internationalen Gerichtshofs im Streit um die franzosischen Atomversuche im Pazifik vom 20. Dezember 1974.- III. Die dogmatische Verwandtschaft des einseitigen volkerrechtlichen Versprechens mit dem volkerrechtlichen Vertrag zugunsten Dritter.- IV. Zusammenfassung der Argumente fur die Anerkennung der formlich einseitigen volkerrechtlichen Verpflichtung.- D. Die Erfullung der Voraussetzungen der formell einseitigen volkerrechtlichen Verpflichtung.- I. Abgabe der Erklarungen durch kompetente Organe.- II. Volkerrechtlich relevanter Inhalt.- III. Volkerrechtlicher Bindungswille.- IV. Erforderliche Art der Kundgabe.- E. Wirkung und Grenzen der einseitigen volkerrechtlichen Bindung.- I. Rechtsgeschaftliche volkerrechtliche Haftung gegenuber dem Heimatstaat.- II. Bindungsgrenzen.- F. Die volkerrechtliche Sanktionierung entsprechender Erklarungen durch einen Anspruch des Heimatstaates auf ihre Einhaltung als angemessene Sicherung des Investors.- Sechster Teil Die Bedeutung des Weltbankabkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehorigen anderer Staaten vom 18. Marz 1965.- Zusammenfassende Thesen.- Summary: Agreements Between States and Foreign Investors.

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