Das Abtretungsverbot nach [section symbol] 399 2. Alt, BGB und seine Auswirkungen auf den Rechtsverkehr
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Das Abtretungsverbot nach [section symbol] 399 2. Alt, BGB und seine Auswirkungen auf den Rechtsverkehr
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2,
P. Lang, c1983
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Abtretungsverbot nach Paragraphen dreihundertneunundneunzig zweite Alt. BGB und seine Auswirkungen auf den Rechtsverkehr
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Freiburg i.Br., 1983
Bibliography: p. ix-xxxii
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Der durch eine Abtretung bewirkte Glaubigerwechsel birgt fur den Schuldner Gefahren in sich. Die Arbeit untersucht, wie sich ein Abtretungsverbot, das der Schuldner nach 399 2. Alt. BGB zu seinem Schutz vereinbart, auf den freien Rechtsverkehr sowie auf Zwangs- vollstreckungsmassnahmen gegen den Glaubiger und den Konkurs uber sein Vermogen auswirkt. Durch das Abtretungsverbot wird der Interessenausgleich stark zugunsten des Schuldners beeinflusst. Das fuhrt zur Untersuchung der Frage, ob die damit einhergehende Benach- teiligung des ubrigen Verkehrs rechtsmissbrauchlich ist, insbesondere wenn der Schuldner Zessionen zum Zwecke der Kreditbeschaffung, die versicherungsrechtliche cessio legis oder Lohnabtretungen von Arbeitnehmern ausschliesst."
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