Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht : Umweltuntreue
Author(s)
Bibliographic Information
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht : Umweltuntreue
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 650)
P. Lang, c1987
Available at 15 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Justus-Liebig-Universität Giessen, 1986/87
Bibliography: p. [261]-274
Description and Table of Contents
Description
Auch nach Einfuhrung der Umweltschutztatbestande in das Kernstrafrecht scheint sich an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der die Umweltgeschicke lenkenden Amtstrager nichts geandert zu haben. So wurde bisher, trotz spektakularer Umweltskandale, kein einziger Fall bekannt, in dem ein Amtstrager nach einem der Umweltschutztatbestande bestraft worden ware. Die Praxis der Strafverfolgung steht in einem merkwurdigen Gegensatz zur h.M., wonach nahezu jeder vorsatzliche oder auch fahrlassige Beitrag eines Amtstragers zu einer Umweltverschmutzung strafrechtlich geahndet werden kann. Dieses Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis legt die Vermutung nahe, dass die Vorschriften des 28. Abschnitts des StGB von ihrer Konstruktion und Struktur her ungeeignet sind, strafwurdiges Fehlverhalten von Amtstragern zu erfassen.
Die Untersuchung der Grunde fur diese Insuffizienz der strafrechtlichen Normen ist das Anliegen der Arbeit. Ausgehend von den Fallgruppen denkbaren Fehlverhaltens wird versucht nachzuweisen, dass die unterschiedlichsten Topoi strafwurdigen Verhaltens entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend erfasst sind. Die Untersuchung der bisherigen Losungsversuche zeigt, dass diese nicht immer die wunschenswerte Praxisnahe besitzen, z.T. dogmatisch nicht befriedigen oder jedenfalls auf unuberwindliche Beweisschwierigkeiten stossen. Bei der Suche nach einer neuen Sanktionsmoglichkeit, die diese Lucken schliessen soll, kommt es darauf an, dass diese exakt auf den Unwertgehalt des amtstragerlichen Fehlverhaltens, das sach- bzw. rechtswidrige Verwalten der Umweltguter, zugeschnitten sein sollte. Dabei konnte der Gedanke der -Umweltuntreue- die bestehenden Sanktionsschwierigkeiten abbauen helfen."
by "Nielsen BookData"