Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht : Umweltuntreue

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Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht : Umweltuntreue

Burkhard Immel

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 650)

P. Lang, c1987

Available at  / 15 libraries

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Justus-Liebig-Universität Giessen, 1986/87

Bibliography: p. [261]-274

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Description

Auch nach Einfuhrung der Umweltschutztatbestande in das Kernstrafrecht scheint sich an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der die Umweltgeschicke lenkenden Amtstrager nichts geandert zu haben. So wurde bisher, trotz spektakularer Umweltskandale, kein einziger Fall bekannt, in dem ein Amtstrager nach einem der Umweltschutztatbestande bestraft worden ware. Die Praxis der Strafverfolgung steht in einem merkwurdigen Gegensatz zur h.M., wonach nahezu jeder vorsatzliche oder auch fahrlassige Beitrag eines Amtstragers zu einer Umweltverschmutzung strafrechtlich geahndet werden kann. Dieses Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis legt die Vermutung nahe, dass die Vorschriften des 28. Abschnitts des StGB von ihrer Konstruktion und Struktur her ungeeignet sind, strafwurdiges Fehlverhalten von Amtstragern zu erfassen. Die Untersuchung der Grunde fur diese Insuffizienz der strafrechtlichen Normen ist das Anliegen der Arbeit. Ausgehend von den Fallgruppen denkbaren Fehlverhaltens wird versucht nachzuweisen, dass die unterschiedlichsten Topoi strafwurdigen Verhaltens entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend erfasst sind. Die Untersuchung der bisherigen Losungsversuche zeigt, dass diese nicht immer die wunschenswerte Praxisnahe besitzen, z.T. dogmatisch nicht befriedigen oder jedenfalls auf unuberwindliche Beweisschwierigkeiten stossen. Bei der Suche nach einer neuen Sanktionsmoglichkeit, die diese Lucken schliessen soll, kommt es darauf an, dass diese exakt auf den Unwertgehalt des amtstragerlichen Fehlverhaltens, das sach- bzw. rechtswidrige Verwalten der Umweltguter, zugeschnitten sein sollte. Dabei konnte der Gedanke der -Umweltuntreue- die bestehenden Sanktionsschwierigkeiten abbauen helfen."

by "Nielsen BookData"

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