Der Schutz von privaten und individuellen Rechten im allgemeinen Polizeirecht

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Der Schutz von privaten und individuellen Rechten im allgemeinen Polizeirecht

Wolfgang Kowalzik

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 636)

Lang, c1987

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Ruhr-Universität Bochum, 1986

Bibliography: p. xiv-l

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Description

Private Rechte gehoren einschrankungslos zur offentlichen Sicherheit im Sinne der aufgabenzuweisenden polizeilichen Generalklauseln, die - vom Verfasser - sogenannten Privatschutzklauseln sind nur dann einschlagig, wenn es um den Schutz von ausschliesslich in der Privatrechtsordnung abgesicherten Rechte geht, und das Begriffspaar -Subsidiaritatsprinzip/Verweisung auf den Zivilrechtsweg- enthalt zwei streng voneinander zu trennende Prufungsgesichtspunkte. So lauten drei Kernthesen der vorliegenden Arbeit. Weiterhin wird versucht, dogmatisch-systematisch die beim Schutz privater Rechte auftretenden Probleme zu ordnen und sie - sowohl unter Beachtung der trigonalen Betrachtungsweise als auch unter Aufzeigen der verschiedensten verfassungsrechtlichen Einwirkungen - einer der polizeilichen Praxis entsprechenden Losung zuzufuhren."

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