Der immaterielle Vorteilsbegriff der Bestechungsdelikte im StGB

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Der immaterielle Vorteilsbegriff der Bestechungsdelikte im StGB

Wolfgang Bauchrowitz

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2, Rechtswissenschaft = Sér. 2, Droit = Ser. 2, Law ; Bd. 724)

P. Lang, c1988

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注記

Originally presented as the author's thesis, Kiel, 1988

Bibliography: p. 157-171

内容説明・目次

内容説明

In Rechtsprechung und Literatur scheint Einigkeit daruber zu bestehen, dass der Begriff des dem Amtstrager zugewendeten Vorteils im Sinne der Bestechungsdelikte nach vier Kriterien zu bestimmen ist. Es kommen materielle und immaterielle sowie unmittelbare und mittelbare Vorteile in Betracht. Hier wirft insbesondere der -immaterielle Vorteil- erhebliche Probleme auf, da seine Begrenzung im hochsten Masse unklar ist. Wenn die in der Rechtsprechung mehrfach geausserte Auffassung, auch immaterielle Vorteile erfullten den Tatbestand der Bestechungsdelikte, zu Ende gedacht wird, dann kann bereits jede lobende Erwahnung eines Amtstragers in der Presse einen solchen Vorteil darstellen, und der Tatbestand der Bestechungsdelikte ist erfullt, wenn nur ein irgendwie gearteter Bezug zu einer Amtshandlung vorhanden ist. Hier zeigt die Arbeit auf, dass die praktisch relevant gewordenen Fallgestaltungen auch unter den Begriff des mittelbaren materiellen Vorteils hatten subsumiert werden konnen und es des randunscharfen immateriellen Vorteilsbegriffs deshalb nicht bedarf."

「Nielsen BookData」 より

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