Das landeshauptmannschaftliche Gericht in Oberòsterreich zu Beginn der Neuzeit : eine Sarstellung des oberòsterreichischen Prozeßrechts am obersten Territorialgericht des Landes anhand der oberòsterreichischen Landtafel
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Das landeshauptmannschaftliche Gericht in Oberòsterreich zu Beginn der Neuzeit : eine Sarstellung des oberòsterreichischen Prozeßrechts am obersten Territorialgericht des Landes anhand der oberòsterreichischen Landtafel
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 69)
P. Lang, c1988
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Oberosterreichs oberstes Territorialgericht, das landeshauptmannschaftliche Gericht in Linz, hat nie eine uber Grundzuge hinausgehende landesherrlich sanktionierte Verfahrensordnung erhalten. Das gleichwohl angewandte Verfahrensrecht untersucht der Autor anhand der oberosterreichischen Landtafel-Entwurfe von 1616 und 1627 unter Erganzung weitgehend unveroffentlichter ungedruckter Quellen wie Consuetudinarien- und Abschiedbucher sowie einer Prozessformularsammlung. Neben einer Gegenuberstellung zum Verfahrensrecht des landesmarschallischen Gerichts in Wien finden das gemeine Prozessrecht und das innerosterreichische Landschrannenverfahren besondere Berucksichtigung."
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