Urheber- und Verlagsrecht

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Urheber- und Verlagsrecht

Eugen Ulmer

(Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, Abteilung Rechtswissenschaft)

Springer-Verlag, 1980

3., neu bearbeitete Aufl

  • U.S.
  • Germany

Available at  / 20 libraries

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Bibliography: p. 45-49

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Description

Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war eine Fulle von Anderungen und Neue rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965, mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschluss gefunden haben, sowie das erganzende Gesetz uber die Wahr nehml;lng von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht waren insbesondere das Rom-Abkommen uber den Schutz der ausubenden Kunstler, der Hersteller von Tontragern und der Sendeunternehmen, die Stockholmer und Pariser Revisionen der Berner Ubereinkunft und die Pariser Revision des Welturheberrechtsabkom mens zu berucksichtigen. Im Gemeinsamen Markt sind es die Wettbe werbsregeln und der Grundsatz des freien Warenverkehrs, die fur die Beurteilung urheberrechtlicher Sachverhalte von Bedeutung geworden sind. Und nicht zuletzt sind es wiederum neuartige, durch die technische Entwicklung bedingte Sachverhalte, wie die neuen audiovisuellen Me dien, die Sendungen uber Satelliten und der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die besondere urheberrechtliche Fragen auf den Plan gerufen haben. Die Berucksichtigung der Neuerungen sowie der reichen Rechtspre chung und Literatur haben eine umfassende Neubearbeitung erforder lich gemacht. Sie war schon bald nach Erlass des Urheberrechtsgesetzes geplant, hat aber durch vordringliche Arbeiten auf nationaler und inter nationaler Ebene einen Aufschub erfahren. Bei der Ausarbeitung hat sich eine Erweiterung des Umfangs des Buchs als unvermeidlich erwie sen. Unter anderem wurde auch dem Urhebervertragsrecht angesichts der Bedeutung, die ihm fur die Ausubung des Urheberrechts zukommt, ein breiterer Raum als fruher gewidmet."

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