Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß
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Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 969)
P. Lang, c1990
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内容説明・目次
内容説明
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsatzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur -fur und gegen- die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur -fur- oder nur -gegen- Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsatzlich auf die Prozessparteien beschrankten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur -zugunsten- oder nur -zu Lasten- Dritter in den gesetzlich normierten Fallen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zuruckgefuhrt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen uber die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind."
「Nielsen BookData」 より