Empfiehlt es sich, die Revision (Rechtsbeschwerde) zu den oberen Bundesgerichten (außer in Strafsachen) einzuschränken und ihre Zulässigkeit in den einzelnen Gerichtsbarkeiten einheitlich zu regeln?
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Empfiehlt es sich, die Revision (Rechtsbeschwerde) zu den oberen Bundesgerichten (außer in Strafsachen) einzuschränken und ihre Zulässigkeit in den einzelnen Gerichtsbarkeiten einheitlich zu regeln?
(Verhandlungen des vierundvierzigsten Deutschen Juristentages, Hannover 1962 / herausgegeben von der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, Band 2 . Sitzungsberichte ; Teil E,
J.C.B. Mohr, 1964
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