Das Grundrecht auf Leben als Schranke für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

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Das Grundrecht auf Leben als Schranke für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

Helmut Albert

(Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz, Bd. 9)

Peter Lang, 1990

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Description

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1964, die Auslieferung eines auslandischen Straftaters sei auch dann zulassig, wenn dem Betroffenen im Ausland die Todesstrafe droht. Ausgehend von dieser Entscheidung untersucht der Verfasser den Stellenwert des Rechts auf Leben, das nach heutiger Auffassung einen -Hochstwert- in der Werteordnung des Grundgesetzes darstellt. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, die Auslieferung sei in einem solchen Fall heute verfassungswidrig. Rechtsvergleiche mit der Schweiz und Osterreich sowie eine Untersuchung der -Ubergabe- gemass NATO-Truppenstatut runden das Ergebnis ab. Im Anschluss untersucht der Verfasser, ob aufenthaltsbeendende Massnahmen des Auslandergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zulassig sind, wenn dem Betroffenen im Ausland Lebensgefahr droht. Diese Frage wird lediglich fur den Fall einer erheblichen, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr fur die Sicherheit und den Bestand des Staates bejaht."

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Details
  • NCID
    BA12455420
  • ISBN
    • 3631428839
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Frankfurt am Main
  • Pages/Volumes
    xiii, 173 p.
  • Size
    21 cm
  • Parent Bibliography ID
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