Der Hörensagenbeweis im Strafverfahren
著者
書誌事項
Der Hörensagenbeweis im Strafverfahren
(Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht / herausgegeben von Manfred Maiwald, Bd. 2)
Peter Lang, c1991
大学図書館所蔵 全15件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Originally presented as the author's thesis, Universität Göttingen, 1990
内容説明・目次
内容説明
Der Horensagenbeweis spielt fur die Urteilsfindung im Strafverfahren oftmals eine erhebliche Rolle, wenn tatnahere Beweismittel den Gerichten nicht zur Verfugung stehen.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Angeklagten, die durch einen Horensagenbeweis eingeschrankt sein konnen, und staatlichen Interessen an der Strafverfolgung zu begrunden. Sie unterscheidet gedanklich zwischen der allgemeinen Problematik der Verwertbarkeit von Angaben Dritter, die durch Vernehmung von Privatpersonen in den Prozess eingefuhrt werden, und den Besonderheiten, die sich aus einer Vernehmung von Verhorspersonen ergeben. Fur den Sonderfall der Verwertbarkeit von V-Mann-Angaben wird eine Losung "de lege ferenda" diskutiert."
「Nielsen BookData」 より