Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen

書誌事項

Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen

Wilhelm Denzer

(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 4)

P. Lang, c1988

大学図書館所蔵 件 / 2

この図書・雑誌をさがす

注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Trier, 1987

Bibliography: p. viii-xxiii

内容説明・目次

内容説明

Die FIDIC-Bedingungen sehen neben den Vertragsparteien einen Engineer mit universeller Entscheidungskompetenz vor. Da er zur primaren Entscheidung aller Streitigkeiten berufen ist, die im Laufe der Vertragsausfuhrung entstehen konnen, wird er haufig als Quasi-Schiedsrichter qualifiziert. Dementgegen weist die vorliegende Untersuchung nach, dass der Engineer auch in seinen Funktionen als Certifier und Vorinstanz zum Schiedsverfahren Vertreter des Bauherrn ist und deshalb auch haftungsrechtlich keine schiedsrichterliche Immunitat fur sich in Anspruch nehmen kann."

「Nielsen BookData」 より

詳細情報

ページトップへ