Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen
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Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen
(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 4)
P. Lang, c1988
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Trier, 1987
Bibliography: p. viii-xxiii
内容説明・目次
内容説明
Die FIDIC-Bedingungen sehen neben den Vertragsparteien einen Engineer mit universeller Entscheidungskompetenz vor. Da er zur primaren Entscheidung aller Streitigkeiten berufen ist, die im Laufe der Vertragsausfuhrung entstehen konnen, wird er haufig als Quasi-Schiedsrichter qualifiziert. Dementgegen weist die vorliegende Untersuchung nach, dass der Engineer auch in seinen Funktionen als Certifier und Vorinstanz zum Schiedsverfahren Vertreter des Bauherrn ist und deshalb auch haftungsrechtlich keine schiedsrichterliche Immunitat fur sich in Anspruch nehmen kann."
「Nielsen BookData」 より