Kann ein Billigkeitserlaß nach § 131 AO gemäß § 96 Absatz 1 AO mit der Wirkung beseitigt werden, daß die erlassenen Abgaben zurückgefordert werden können?
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Kann ein Billigkeitserlaß nach § 131 AO gemäß § 96 Absatz 1 AO mit der Wirkung beseitigt werden, daß die erlassenen Abgaben zurückgefordert werden können?
[s.n.], 1963
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Author's thesis(doctoral)--Münster
