Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz

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Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz

Arnd Auer

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2, Rechtswissenschaft = sér. 2, Droit = ser. 2, Law ; Bd. 1099)

P. Lang, c1991

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注記

Bibliography: p. xi-xix

内容説明・目次

内容説明

Der Beruf hat eine existentielle Funktion fur die Lebensgestaltung eines jeden einzelnen. Indes scheint der Umfang des durch die Berufsfreiheit geschutzten Bereichs ungewiss zu sein. Das Bundesverfassungsgericht eroffnet zwar unter Bezugnahme auf einen -weiten und offenen- Berufsbegriff den Schutzbereich des Grundrechts, scheidet aber gleichzeitig mit Hilfe der sog. Berufsbildlehre gewisse Betatigungen von vornherein aus. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie sich der Umstand der Verwendung unterschiedlicher Berufsbegriffe schon im Tatbestand entwickelt hat und warum dieser Umstand heute fortbesteht. Sie versucht auch eine praktikable Alternativlosung zu entwickeln, welche die weitgehende Freiheitsverburgung des Berufsgrundrechts sichert. In diesem Rahmen wird die Frage erortert, welches Tatbestandsverstandnis zu Art. 12 Abs. 1 GG vertreten wird und welche konstruktiven Moglichkeiten bestehen, ein enges bzw. weites Tatbestandsverstandnis zu verankern."

「Nielsen BookData」 より

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