Vertretungsmacht und Vertretungsbefugnis im Recht der BGB-Vollmacht und der Prokura : die Bedeutung der Vertretungsbefugnis für die Bestimmung der Vertretungsmacht

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Vertretungsmacht und Vertretungsbefugnis im Recht der BGB-Vollmacht und der Prokura : die Bedeutung der Vertretungsbefugnis für die Bestimmung der Vertretungsmacht

Christoph Tietz

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 975)

P. Lang, c1990

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注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Bielefeld, 1989

Includes bibliographical references (p. xi-xxvi)

内容説明・目次

内容説明

Die Untersuchung zeigt, dass fur den Eintritt der Vertretungswirkungen die Vertretungsmacht und nicht die Vertretungsbefugnis massgeblich ist. Bei der Bestimmung der Vertretungsmacht ist im Wege der Auslegung zu berucksichtigen, dass BGB-Vollmacht und Prokura Formen gewillkurter Vertretungsmacht sind. Demgemass schrankt die erkennbare Pflichtenbindung die Vertretungsmacht ein. Zudem fuhrt die Erloschensvorschrift dazu, dass sich die Vertretungsmacht grundsatzlich der Vertretungsbefugnis anpasst und nur zugunsten schutzwurdiger Dritter fortbesteht. Bei der Prokura ist jedoch durch einige Sonderregeln ein erhohter Verkehrsschutz gegeben. Die so bestimmte Vertretungsmacht bedarf keiner Korrektur mittels einer der Lehren vom sogenannten Missbrauch der Vertretungsmacht."

「Nielsen BookData」 より

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