Unterschiedliche rechtliche Behandlung von Großgemeinden und Kleingemeinden
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Unterschiedliche rechtliche Behandlung von Großgemeinden und Kleingemeinden
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2,
P. Lang, c1990
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Bremen, 1989
Includes bibliographical references (p. 547-605)
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Description
Die Ungleichbehandlung von Gross- und Kleingemeinden ist ein historisch uberliefertes, mit der politisch-demokratischen Funktion der Selbstverwaltung aufs engste verknupftes Kennzeichen der deutschen Kommunalverfassungen. Nachdem die auf Angleichung gerichteten Reformen der 60er und 70er Jahre nicht die Abschaffung, sondern den Ausbau des Ungleichbehandlungsinstrumentariums brachte, gilt es heute, einen Uberblick uber den Zusammenhang zwischen Zusammenfassung und innerer Aufgliederung der Gemeinden in Verbindung mit der Sonderstellung bestimmter Gemeindetypen zu verschaffen. Parallel dazu ist das Ziel zu verfolgen, die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung als Verfassungsgarantie auch in der Einzelinterpretation mit der demokratischen Legitimation ortlicher Herrschaft in Einklang zu bringen. Konkretes - und wichtigstes - Einzelergebnis dieser Untersuchung ist die Herausarbeitung der heute haufigen Duplizierung der Gemeindeebene und die Konsequenz, dass in bestimmten Fallen beide Ebenen durch Art. 28 II GG geschutzt werden."
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