Strafrechtliche Grenzen ärztlicher Therapiefreiheit
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Strafrechtliche Grenzen ärztlicher Therapiefreiheit
(Recht & Medizin)
Springer-Verlag, 1983
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Münster, 1982
Bibliography: p. [145]-153
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内容説明・目次
目次
A. Einleitung.- 1 Bedeutung des Themas und sein Verhaltnis zum Begriff des arztlichen Kunstfehlers.- 1.1 Relevanz des Themas.- 1.2 Zum Begriff des arztlichen Kunstfehlers.- 2 Abgrenzung des Themas.- 2.1 Unterscheidung vom medizinischen Experiment.- 2.2 Fehlende Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung zwischen Heilbehandlung und Heilversuch.- B. Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur.- 1 Rechtsprechung.- 2 Meinungen in der Literatur.- C. Entwicklung einer eigenen Auffassung.- 1 Reichweite richterlicher Nachprufbarkeit arztlicher Entscheidungen.- 1.1 Ausgangspunkt: Wesen des arztlichen Handelns.- 1.2 Erfordernis einer Differenzierung zwischen Wahl der Therapie und ihrer Ausfuhrung.- 1.2.1 Spielraum bei Wahl der Behandlungsmethode.- 1.2.1.1 Keine Bindung an Schulmedizin bzw. Stand der medizinischen Wissenschaft.- 1.2.1.2 Keine Bindung an objektiv zu treffendes Wahrscheinlichkeitsurteil.- 1.2.1.3 Reduzierung der Wahlfreiheit auf Null.- 1.2.1.4 Notwendigkeit der Bejahung eines Spielraumes.- 1.2.2 Kein Spielraum bei Ausfuhrung der Behandlungsmethode.- 2 UEberprufbarkeit der fachspezifischen Therapiewahl des Arztes.- 2.1 Entwicklung von Prufungskriterien.- 2.1.1 Ermessen des Arztes, UEberprufbarkeit nur auf Ermessensuberschreitung und Ermessensfehlgebrauch.- 2.1.2 Vertretbarkeit der arztlichen Entscheidung, Pflichtwidrigkeit des Arztes nur bei unvertretbaren Massnahmen.- 2.1.3 Beurteilungsspielraum fur Arzt.- 2.1.3.1 Vollstandige Sachverhaltsermittlung durch behandelnden Arzt, umfassende Untersuchung.- 2.1.3.2 Sachkunde des Arztes uber angewandte Behandlungsmethode.- 2.1.3.3 Untauglichkeit der gewahlten Behandlungsmethode.- 2.2 Abgrenzung der Lehre vom Beurteilungsspielraum von der Problematik der arztlichen Aufklarungspflichten.- 2.2.1 Problematik der Qualifizierung einer Heilbehandlung ohne wirksame Einwilligung als Koerperverletzung.- 2.2.2 Erstreckung der Aufklarungspflicht bei medizinischen Aussenseitermethoden und Neulandbehandlungen auf Wahl der Behandlungsmethode und alternative Methoden der Schulmedizin.- 2.2.3 Bedeutung der nach umfassender Aufklarung erteilten Einwilligung des Patienten in die vom Arzt vorgeschlagene Behandlungsmethode.- D. Zusammenfassung.- E. Literaturverzeichnis.- F. Sachverzeichnis.
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