Anhang zum Codice Fridericiano wie auch zur Tribunals- und Pupillen-Ordnung, in welchem alle seit derselben Publication und Einführung ergangene Ordnungen, Edicten, Mandaten, Rescripten, und Resolutionen, wodurch der Cod. Frid. und die Tribunal- und Pupillen-Ordnung eine Erklärung, Abänderung, Erläuterung oder Zusatz erhalten, entweder remissive auf die Stellen in der Kornischen Samlung und deren Continuation, welche jährlich fortgesetzet werden ... zum Gebrauch sämtlich Schlesischer Justiz-Collegiorum und Gerichten

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Anhang zum Codice Fridericiano wie auch zur Tribunals- und Pupillen-Ordnung, in welchem alle seit derselben Publication und Einführung ergangene Ordnungen, Edicten, Mandaten, Rescripten, und Resolutionen, wodurch der Cod. Frid. und die Tribunal- und Pupillen-Ordnung eine Erklärung, Abänderung, Erläuterung oder Zusatz erhalten, entweder remissive auf die Stellen in der Kornischen Samlung und deren Continuation, welche jährlich fortgesetzet werden ... zum Gebrauch sämtlich Schlesischer Justiz-Collegiorum und Gerichten

zu finden in W.G. Korns, 1765

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