Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs und Bindungswirkung im tatrichterlichen Verfahren nach der Zurückverweisung : §§ 353, 354 Abs. 2 StPO
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Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs und Bindungswirkung im tatrichterlichen Verfahren nach der Zurückverweisung : §§ 353, 354 Abs. 2 StPO
(Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht / herausgegeben von Manfred Maiwald, Bd. 8)
P. Lang, c1993
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Description
Seit Erlass der StPO ist umstritten, ob eine horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs begrundet werden kann und welche Wirkungen diese hat.
Die Arbeit untersucht, welche Grundsatze fur das Rechtsmittelverfahren allgemein gelten, welche Argumente fur eine Verfahrensbeschrankung sprechen und wo die Probleme liegen. Die Rechtsprechung versucht eine Problemlosung durch die Konstruktion einer Bindungswirkung. Diese Losung ist unvereinbar mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz und mit allgemeinen Strafzumessungsgrundsatzen.
Eine dogmatisch saubere Losung musste zur Ablehnung jeder horizontalen Teilrechtskraft, mit und ohne Bindungswirkung, fuhren. Als Kompromiss sollte verstarkt uber eine horizontale Teilrechtskraft ohne Bindungswirkung nachgedacht werden."
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