Erlaubte Vorteilsannahme, §§331 StGB, 70 BBG, 10 BAT : Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur "Rückwirkung" behördlicher Genehmigungen im Strafrecht
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Erlaubte Vorteilsannahme, §§331 StGB, 70 BBG, 10 BAT : Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur "Rückwirkung" behördlicher Genehmigungen im Strafrecht
(Strafrechtliche Abhandlungen, n.F.,
Duncker & Humblot, c1994
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注記
Bibliography: p. [237]-253
