Der verfahrensrechtliche ordre public bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Deutschland
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Der verfahrensrechtliche ordre public bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Deutschland
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 ; Rechtswissenschaft ; Bd. 1488)
Peter Lang, c1994
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Der verfahrensrechtliche ordre public
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Includes bibliographical references (p. x-xx)
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Description
Die Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Schiedsspruche im Inland steht unter dem Vorbehalt des inlandischen "ordre public." Dieser hat die Funktion einer Notbremse und soll die Einordnung solcher auslandischer Schiedsspruche in die inlandische Rechtsordnung verhindern, die gegen unverzichtbare Grundwerte der innerstaatlichen Rechtsordnung verstossen. Mit dem "ordre public"-Vorbehalt im Stadium der Anerkennung und Vollstreckung setzt sich der Exequaturrichter uber das von den Parteien oder den Schiedsrichtern gewahlte Recht hinweg und legt nationale Rechtsmassstabe an den Schiedsspruch an. Die Anforderungen, die im Inland an einen auslandischen Schiedsspruch gestellt werden, konnen sowohl materiellrechtliche als auch verfahrensrechtliche Aspekte aufweisen. Die Untersuchung beschreibt, welche Anforderungen an einen Schiedsspruch in verfahrensmassiger Hinsicht gestellt werden und unter "ordre public" Gesichtspunkten zur Anerkennungsversagung fuhren konnen."
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