Die Verhängung und Zumessung der Jugendstrafe gemäss § 17 Absatz 2, 2. Alt. JGG im Hinblick auf das ihm zugrundeliegende Antinomieproblem

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Die Verhängung und Zumessung der Jugendstrafe gemäss § 17 Absatz 2, 2. Alt. JGG im Hinblick auf das ihm zugrundeliegende Antinomieproblem

Uwe Meyer-Odewald

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe II, Rechtswissenschaft ; Bd. 1436)

P. Lang, c1993

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注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral--Göttingen, 1993)

Bibliography: p. 199-226

内容説明・目次

内容説明

Die vorliegende Arbeit greift ein heftig umstrittenes und bislang ungelostes Grundproblem des Jugendgerichtsgesetzes auf: den Widerspruch des Resozialisierungsgedankens zu anderen Strafzwecken, insbesondere zu dem der Vergeltung im Rahmen der Verhangung der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld. Zur Festlegung des Verhaltnisses von Schuld und Pravention werden u.a. die Zweckbestimmung des Jugendgerichtsgesetzes im Vergleich zum Strafgesetzbuch, das Schuldprinzip sowie die Funktion der Strafe eingehend erortert. Aufgrund der dogmatischen und kriminalpolitischen Konzeption des Jugendgerichtsgesetzes gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich auch bei schwerer Schuld die Strafzweckerwagungen dem Resozialisierungsauftrag des Jugendgerichtsgesetzes grundsatzlich unterzuordnen haben."

「Nielsen BookData」 より

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