Externe Lücken und internationales Privatrecht im UN-Kaufrecht (Art Abs. 2)

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Externe Lücken und internationales Privatrecht im UN-Kaufrecht (Art Abs. 2)

Bettina Frigge

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 1590)

P. Lang, 1994

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注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Heidelberg, 1992/93

Bibliography: p. 163-188

"Abkürzungsverzeichnis": p. 189-190

内容説明・目次

内容説明

Das Recht des internationalen Warenverkehrs ist durch das UN-Kaufrecht weltweit vereinheitlicht worden; es gilt fur die Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.01.91. Das UN-Kaufrecht spart jedoch, wie alle Rechtsvereinheitlichungsbestrebungen, die Fragen des allgemeinen Schuldrechts aus und bestimmt lediglich hinsichtlich der Luckenfullung, dass bei internen Lucken allgemeine Grundsatze zu entwickeln, bei externen Lucken die massgebenden Kollisionsnormen des IPR zu bestimmen sind. Welche Kollisionsnormen fur diese Fragen des allgemeinen Schuldrechts eingreifen, sofern es sich nicht um interne Lucken handelt, wird beispielhaft fur die in der Praxis haufig auftauchenden Tatbestande der Abtretung, Aufrechnung, Zinshohe und Verwirkung fur den Rechtsverkehr mit Frankreich und Italien untersucht."

「Nielsen BookData」 より

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