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Die gesetzliche Form der langfristigen Mietverträge über Grundstücke und Räume

Horst Schlemminger

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, . Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 1592)

P. Lang, c1995

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Frankfurt am Main, 1994

Includes bibliographical references (p. 11-21)

Description and Table of Contents

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Nach 566 BGB bedarf ein Mietvertrag uber ein Grundstuck, der fur langere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, der gesetzlichen Schriftform. Wird diese nicht eingehalten, gilt der Mietvertrag als fur unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vorschrift bricht nicht nur mit mehreren Grundsatzen der Lehre vom Rechtsgeschaft; sie hat vor allem enorme praktische Bedeutung. Die Dissertation behandelt die Herstellung und Wahrung der Urkundeneinheit, die Aufrechterhaltung formnichtiger Mietvertrage und die Geltung des 566 BGB in den neuen Bundeslandern. Bei aller Dogmatik verliert sie dabei die Gepflogenheiten des modernen Rechtsverkehrs nicht aus den Augen."

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