Zur Rechtskraft strafprozessualer Beschlüsse
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Zur Rechtskraft strafprozessualer Beschlüsse
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe II . Rechtswissenschaft ; Bd. 1869)
P. Lang, 1996
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内容説明・目次
内容説明
Beschlusse, die eine Sachentscheidung enthalten, erwachsen in materielle Rechtskraft. Enthalt das Gesetz keine Regelung uber die Wiederaufnahme eines durch Sachbeschluss abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Betroffenen, besteht eine Regelungslucke. Die fur eine analoge Anwendung des 359 StPO erforderliche Vergleichbarkeit der Regelungsgegenstande ist dann gegeben, wenn der fragliche Beschluss einen Sanktionsbezug aufweist, wie beispielsweise der die Strafaussetzung zur Bewahrung widerrufende Beschluss gemass 56f Abs. 1 StGB. Die Wertung, die der Gesetzgeber in den 359 ff. StPO getroffen hat, gebietet die Zulassigkeit einer Wiederaufnahme zugunsten des Betroffenen in analoger Anwendung des 359 StPO."
「Nielsen BookData」 より