Franz von Liszt und das Gesetzlichkeitsprinzip : zugleich ein Beitrag wider die Gleichsetzung von Magna-Charta-Formel und Nullum-crimen-Grundsatz
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Franz von Liszt und das Gesetzlichkeitsprinzip : zugleich ein Beitrag wider die Gleichsetzung von Magna-Charta-Formel und Nullum-crimen-Grundsatz
(Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Bd. 54)
P. Lang, c1996
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, 1995/96
Bibliography: p. 213-234
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Description
Die Formel von dem Strafgesetzbuch als der -magna charta des Verbrechers- ist als Erbe des wissenschaftlichen und kriminalpolitischen Wirkens Franz von Liszts in die Strafrechtsgeschichte eingegangen. Sie wird uberwiegend als Beweis fur das unbedingte Festhalten Liszts an den liberal-rechtsstaatlichen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts interpretiert. Ein wissenschaftsgeschichtlicher Vergleich der Magna-charta-Formel Liszts mit dem von Feuerbach begrundeten Gesetzlichkeitsprinzip zeigt indes, dass Liszt die Worte, aber nicht den Inhalt der Feuerbach'schen Gesetzlichkeit ubernommen hat. War die Strafgesetzlichkeit bei Feuerbach zwingendes Resultat staats- und straftheoretischer Uberlegungen, fuhrt sie bei Liszt zu Friktionen im straftheoretischen, kriminalpolitischen und staatstheoretischen Konzept."
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