Mulier non debet abire nuda : das Erbrecht und die Versorgung der Witwe in Rom
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Mulier non debet abire nuda : das Erbrecht und die Versorgung der Witwe in Rom
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 1541)
P. Lang, c1994
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Note
Includes bibliographical references (p. 169-190)
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Description
Das Erbrecht hat in der Antike als Ausloser von Vermogensverschiebungen eine zentrale Rolle gespielt. Diese Studie untersucht anhand von Quellenexegesen die spezifischen Probleme der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der Witwe nach dem Tod des Mannes. Ihr Erbrecht und ihre tatsachliche Versorgung erlauben Ruckschlusse auf das Konzept der Ehe in Rom und verdeutlichen zugleich die romischen Familienstrukturen. Die Ehemanner lassen ihre Witwen zwar nicht -nackt gehen-. Das Witwenerbrecht ist aber stark reglementiert und die Versorgung der Frauen findet hauptsachlich uber ihre Herkunftsfamilien statt."
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