Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen (§129 StGB)?

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Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen (§129 StGB)?

Bernd Scheiff

(Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht / herausgegeben von Manfred Maiwald, Bd. 30)

P. Lang, c1997

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 1996

Includes bibliographical references (p. xxi-xl)

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Description

Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, wie weit sich der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen in das Vorbereitungsstadium erstrecken kann. Dazu werden zunachst die Voraussetzungen ermittelt, unter denen ein Zusammenschluss als kriminelle Vereinigung anzusehen ist. Im Vordergrund der Studie stehen insbesondere die Tathandlung des Grundens einer kriminellen Vereinigung, die Beihilfe zum Grunden und vor allem der Versuch des Grundens. Die Grenzen der Strafbarkeit werden im Hinblick auf die in Betracht kommenden typischen Verhaltensweisen aufgezeigt."

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