Finanzierung kommunaler Fremdverwaltung, unter besonderer Berücksichtigung des finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips

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Finanzierung kommunaler Fremdverwaltung, unter besonderer Berücksichtigung des finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips

Jürgen Makswit

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe II, Rechtswissenschaft ; Bd. 369)

P. Lang, 1984

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Ca. 3/4 aller offentlichen Aufgaben der Kommunen werden von ihnen weisungsgebunden fur den Staat (Bund/Land) ausgefuhrt. Hierfur haben sie nicht nur ihren Verwaltungsapparat zur Verfugung zu stellen und damit grundsatzlich die Verwaltungsausgaben zu tragen, sondern daruber hinaus die ihnen durch Gesetz auferlegten Zweckausgaben, z.B. Zahlungen an Dritte. Die Arbeit untersucht insbesonders, inwieweit die finanzverfassungsrechtliche Lastenverteilungsregel zwischen Bund und Landern in Art. 104 a GG (sog. Konnexitatsprinzip) fur die Finanzierung der von den Kommunen zu erledigenden Aufgaben bindende Vorgaben fur den Staat enthalt."

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