Allgemeines Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß
Author(s)
Bibliographic Information
Allgemeines Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 36)
Mohr Siebeck, c1999
- Other Title
-
Allgemeines Verwaltungsrecht
Available at 25 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's Habilitationsschrift--Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, 1996
Bibliography: p. [493]-553
Includes index
Description and Table of Contents
Description
Schon seit geraumer Zeit übt das Recht der Europäischen Gemeinschaft wachsenden Einfluß auf das innerstaatliche Recht aus. Im Verwaltungsrecht ist dieser Vorgang der Internationalisierung eine Besonderheit, weil dieser Bereich besonderen verfassungsrechtlichen Bindungen unterliegt und daher bislang heteronomen Einflüssen weitgehend verschlossen blieb. Aufgrund der besonderen Wirkungen des Gemeinschaftsrechts sieht sich nun das deutsche Verwaltungsrecht in verschiedener Hinsicht starkem Anpassungsdruck ausgesetzt. Dieser geht teils auf unmittelbar wirksame Normen des Gemeinschaftsrechts, teils auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zurück. Stefan Kadelbach unterscheidet dementsprechend in seiner Untersuchung zwischen zwei Arten von Einflüssen: Solche, die auf Rechtsetzung zurückgehen, und solche, die von richterrechtlich herausgebildeten allgemeinen Rechtsgrundsätzen ausgehen. Er vertritt die These, daß sich das nationale öffentliche Recht in eine rein interne, vom Gemeinschaftsrecht unbeeinflußte Sphäre und einen europäisierten Bereich teilt. Dieser Annahme geht er rechtsempirisch anhand dreier ausgewählter Teilbereiche des Allgemeinen Verwaltungsrechts nach: der Rechtsformenlehre, dem subjektiven öffentlichen Recht und der Lehre von Beurteilungsspielraum und Ermessen. Für die Rechtsvergleichung eröffnet sich in dieser europäisierten Sphäre ein neues Betätigungsfeld.
by "Nielsen BookData"