Die Vermögensstrafe gemäߧ 43a StGB in ihrer kriminalpolitischen Bedeutung

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Die Vermögensstrafe gemäߧ 43a StGB in ihrer kriminalpolitischen Bedeutung

Michael Liedke

(Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht / herausgegeben von Manfred Maiwald, Bd. 38)

P. Lang, c1999

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Georg-August-Universität Göttingen, 1998

Includes bibliographical references (p. 166-174)

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Description

Die Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit der Vermogensstrafe mit dem geltenden Verfassungsrecht. Dazu wird zunachst untersucht, wie sich die Vermogensstrafe in das Sanktionensystem des StGB einordnen lasst, ob die gesetzgeberische Zielsetzung der Vermogensstrafe erreicht werden kann und welche Schwierigkeiten sich bei der Anwendung dieser Sanktion ergeben. Neben einer kritischen Kommentierung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird auch auf die strafprozessualen Massnahmen zur Sicherung einer Vermogensstrafe eingegangen. Die Vereinbarkeit des 43a StGB mit Art. 14 GG, dem Schuldprinzip, der Unschuldsvermutung, dem Bestimmtheitsgrundsatz, dem Ruckwirkungsverbot und dem Verbot der Doppelbestrafung wird erortert. Erste Erfahrungen mit der Vermogensstrafe werden kurz dargestellt und die Effektivitat der Sanktion hinsichtlich der ursprunglich geplanten Gewinnabschopfung diskutiert. Mogliche praventive Wirkungen dieser Strafe werden erortert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermogensstrafe neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungswidrig ist. Neben einer zeitigen Freiheitsstrafe ist die Vermogensstrafe zwar verfassungsgemass, aber kriminalpolitisch wenig sinnvoll."

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