Die Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung von Beweisverboten im Strafprozeß
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Die Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung von Beweisverboten im Strafprozeß
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 2695)
Peter Lang, c1999
- : pbk
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注記
Bibliography: p. 233-240
内容説明・目次
内容説明
Jeder Beschuldigte hat das Recht auf ein faires Strafverfahren. Die Verwertbarkeit von Beweismitteln ist deshalb anhand verbindlicher Kriterien zu beurteilen.
Die Grundrechte, das Gebot der Justizformigkeit des Verfahrens und das Ubermassverbot bilden als allgemeingultige Normen von Verfassungsrang die dogmatische Grundlage der Drei-Stufen-Theorie. Auf der ersten Stufe werden jene Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung den unantastbaren Kernbereich der Grundrechte des Beschuldigten beeintrachtigen wurden. Der Ausfilterungsprozess auf der zweiten Stufe bezieht sich auf Beweismaterial, welches aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungstatigkeit der Strafverfolgungsbehorden erlangt wurde. Auf der dritten Stufe werden mit einem sonstigen Makel behaftete Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung der Beschuldigte angesichts des Tatvorwurfs nicht zu dulden hat."
「Nielsen BookData」 より