Der Betreuer als gesetzlicher Vertreter für eingeschränkt Selbstbestimmungsfähige : Modell einer mehrstufigen Eingangsschwelle der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts

Bibliographic Information

Der Betreuer als gesetzlicher Vertreter für eingeschränkt Selbstbestimmungsfähige : Modell einer mehrstufigen Eingangsschwelle der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts

Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe

(Jus privatum : Beiträge zum Privatrecht, Bd. 39)

Mohr Siebeck, c1999

Other Title

Der Betreuer

Available at  / 24 libraries

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Note

Originally presented as the author's thesis (Habilitationsschrift) -- Ludwig-Maximilians-Universität München, 1998

Includes bibliographical references (p. [509]-520) and index

Description and Table of Contents

Description

Die Betreuung ist fürsorgende Hilfe, weil der Betreuer als gesetzlicher Vertreter die Handlungsunfähigkeit des Betreuten überwindet. Sobald die Betreuung jedoch gegen den Willen des Betreuten erfolgt, greift sie zugleich in sein Selbstbestimmungsrecht ein. Die gesetzliche Eingangsschwelle der Betreuerbestellung wird diesem Doppelcharakter nicht hinreichend gerecht. Indem die Eingangsschwelle von der Frage der Geschäftsfähigkeit entkoppelt wird, hängt der Grad der eingeschränkten Selbstbestimmung im konkreten Fall von den unbestimmten Rechtsbegriffen der Erforderlichkeit und der Subsidiarität ab. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe entwickelt ein differenziertes Modell der Eingangsschwelle für die Betreuung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts. Eckdaten hierfür sind die multifaktorielle Bedingtheit psychopatologischer Funktionsstörungen und ihrer Auswirkungen auf die Selbstbestimmungsfähigkeit sowie die Vorgaben der Verfassung für die Erwachsenenfürsorge. Mit Hilfe seiner Konzeption der Vorsorgevollmacht können Betreuungen weitgehend durch selbstbestimmte Vorsorge vermieden werden. Außerdem wird deutlich, daß die Geschäftsunfähigkeit zur Konkretisierung des notwendigen Grades eingeschränkter Selbstbestimmungsfähigkeit zu starr ist. Für Fremdbestimmungsbefugnisse im höchstpersönlichen Bereich ist die entsprechende rechtliche Handlungsunfähigkeit zwingende Schwelle; ansonsten muß man zwischen eingewilligter und ungewollter Betreuung unterscheiden und mit Hilfe der Einsichts- und Steuerungsunfähigkeit eine flexible Schwelle bilden. Für den Einwilligungsvorbehalt wird der gesetzliche Tatbestand präzisiert.

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Details

  • NCID
    BA44687594
  • ISBN
    • 3161471709
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Tübingen
  • Pages/Volumes
    xxx, 532 p.
  • Size
    24 cm
  • Parent Bibliography ID
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