Privatautonomie und die Vertragsgestaltung durch Notar und Richter nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
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Privatautonomie und die Vertragsgestaltung durch Notar und Richter nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 2347)
P. Lang, c1998
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Regensburg, 1997
Includes bibliographical references
内容説明・目次
内容説明
Der Gesetzgeber des SachenRBerG hat den Konflikt zwischen Grundstucks- und Gebaudeeigentumer nicht durch unmittelbare Rechtsgestaltung aufgelost. Um der Komplexitat des Rechtsverhaltnisses gerecht zu werden, hat er ein gesetzliches Schuldverhaltnis geschaffen: Der Gebaudenutzer kann vom Grundstuckseigentumer den Abschluss eines Grundstuckskauf- oder eines Erbbauvertrags verlangen. - Nach einer kurzen Einfuhrung in das Bodenrecht der DDR behandelt der Autor die Problematik dieses gesetzlichen Kontrahierungszwangs. Das Gesetz lasst im Rahmen der Vertragsvorgaben wesentliche Nebenbestimmungen unerwahnt, die typischerweise wichtiger Bestandteil entsprechender privatautonom geschlossener Vertrage sind. - Neben der inhaltlichen Vertragsgestaltung ist Gegenstand der Untersuchung, ob das Verfahrensrecht des SachenRBerG eine oktroyierte Vertragserganzung zulasst."
「Nielsen BookData」 より