Die Subventionsrechtsordnung : die Subvention als Instrument öffentlicher Zweckverwirklichung nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem innerstaatlichen Recht
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Die Subventionsrechtsordnung : die Subvention als Instrument öffentlicher Zweckverwirklichung nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem innerstaatlichen Recht
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 52)
Mohr Siebeck, c2000
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Note
Originally presented as the author's Habilitationsschrift--Ludwigs-Maximilians-Universität München, 1998
Includes bibliographical references (p. [791]-827) and index
Description and Table of Contents
Description
Subventionen stellen nicht nur für Bund, Länder und Kommunen, sondern auch für die Europäische Union ein zunehmend bedeutsames Instrument öffentlicher Zweckverwirklichung dar. Entsprechend vielfältig sind die Rechtsgebiete, die Art und Inhalt der Subventionsvergabe bestimmen: sie reichen vom Kommunalrecht über das Haushaltsrecht, das Verfassungsrecht und das Europäische Gemeinschaftsrecht bis hin zum Weltwirtschaftsrecht (GATT/WTO). Jenseits dieser Vielfalt zeigt Michael Rodi Konturen einer sich herausbildenden Subventionsrechtsordnung auf. Seine Analyse folgt den Sachstrukturen der Subventionsvergabe als einem Entscheidungsprozeß, der folgende Bereiche umfaßt: die Vereinbarung internationaler Vorgaben, die Setzung von Subventionszwecken in der föderalen Mehrebenenordnung, die Erstellung des Subventionsprogrammes im Zusammenwirken verschiedener Organe und anderer Maßnahmen eines Subventionsträgers, die Verwirklichung des Subventionszwecks in der konkreten Subventionsmaßnahme bis hin zur Kontrolle der Zweckverwirklichung. Für jede Phase dieses Entscheidungsprozesses wird die Subventionsrechtsordnung mit bestimmten Problemen konfrontiert, die Michael Rodi zunächst systematisch darstellt und anschließend für die einzelnen Subventionsträger (Europäische Union, Bund, Länder und Kommunen) getrennt erörtert. Dabei werden nicht nur Abweichungen der Problemlösungsstrategien in den verschiedenen Rechtsordnungen, sondern insbesondere gemeinsame Grundstrukturen einer einheitlichen Subventionsrechtsordnung sichtbar.
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