Kreditsicherungsrechte in der spanischen Mehrrechtsordnung : insbesondere in Katalonien und Navarra
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Kreditsicherungsrechte in der spanischen Mehrrechtsordnung : insbesondere in Katalonien und Navarra
(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Bd. 84)
Mohr Siebeck, c2000
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2000
Includes bibliographical references (p.[220]-237) and index
Description and Table of Contents
Description
In der europäischen Rechtsdiskussion wird zunehmend die Notwendigkeit einer Angleichung und Vereinheitlichung des Zivilrechts in den Vordergrund gerückt und die Einführung eines gesamteuropäischen Privatrechts gefordert. In Spanien ist die Rechtsspaltung im Bereich des Zivilrechts noch heute prägendes Merkmal der Rechtsordnung. Stefanie Hellmich beschäftigt sich mit den Grundlagen des Realkreditsicherungsrechts in der gesamtspanischen Rechtsordnung und den Teilrechtsordnungen Katalonien und Navarra. Sie stellt die Voraussetzungen für den Erwerb dinglicher Rechte und die Funktionsweise der existierenden Erwerbsvorrechte in den verschiedenen Rechtsordnungen dar. Dabei berücksichtigt sie die besonderen Zulässigkeitsprobleme, die Übersicherungsproblematik sowie die insolvenz- und zwangsvollstreckungsrechtliche Behandlung. Im Realkreditsicherungsrecht konnten auf europäischer Ebene bislang kaum Harmonisierungsfortschritte erzielt werden. Eine materiell-rechtliche Angleichung gilt jedoch als unverzichtbar. Viele europäische Staaten sind dabei, ihr Insolvenzrecht zu modernisieren und haben selbst noch in jüngerer Zeit sachenrechtliche Regelungen modifiziert, ohne daß diese Änderungen zu einer Angleichung der europäischen Rechtsordnungen genutzt werden konnten. Die Autorin arbeitet die Grundlagen und zentralen Prinzipien des Realkreditsicherungsrechts in der spanischen Mehrrechtsordnung heraus und überprüft deren Berechtigung. Anhand der jeweiligen Defizite und Entwicklungstendenzen analysiert sie die Funktionsweise des Miteinanders unterschiedlicher Regelungskonzepte in einer Mehrrechtsordnung. Anschließend geht sie der Frage nach, ob diese Regelungskonzepte auf europäische Harmonisierungsansätze übertragbar sind und rückt sie in einen einheitlichen gesamteuropäischen Zusammenhang.
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