Das Recht der grenzüberschreitenden Verträge : Bund, Länder und Gemeinden als Träger grenzüberschreitender Zusammenarbeit
著者
書誌事項
Das Recht der grenzüberschreitenden Verträge : Bund, Länder und Gemeinden als Träger grenzüberschreitender Zusammenarbeit
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 66)
Mohr Siebeck, c2001
- タイトル別名
-
Grenzüberschreitende Verträge
大学図書館所蔵 件 / 全13件
-
該当する所蔵館はありません
- すべての絞り込み条件を解除する
注記
Originally presented as the author's thesis (Habilitation)--Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1999/2000
Includes bibliographical references (p. [457]-511) and index
内容説明・目次
内容説明
Seit Jahrzehnten arbeiten Bund, Länder und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Nachbarstaaten sowie deren Untergliederungen zusammen. Diese Form nachbarschaftlichen Zusammenwirkens über Staatsgrenzen hinweg wird heute im allgemeinen als 'grenzüberschreitende Zusammenarbeit' bezeichnet. Nachdem lange Zeit die rechtlich unverbindlichen Kooperationsformen ausreichend erschienen, verlangt die Staats- und Verwaltungspraxis - entsprechend der zunehmenden Marginalisierung der Staatsgrenzen - verstärkt nach Möglichkeiten rechtsverbindlicher und somit vertraglicher Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Beziehungen. Der Abschluß grenzüberschreitender Verträge wirft jedoch erhebliche und bis heute nicht hinreichend geklärte rechtliche Schwierigkeiten auf. Dies ist vor allem der Fall, wenn es sich bei den Vertragspartnern nicht um Staaten, sondern um innerstaatliche Körperschaften wie etwa Gemeinden handelt. Eingebettet in die aktuellen Entwicklungen der Staats- und Verwaltungspraxis rekonstruiert Matthias Niedobitek den grenzüberschreitenden Vertragsschluß und überprüft die Möglichkeit grenzüberschreitender Verträge von Bund, Ländern und Gemeinden in den in Betracht kommenden Rechtsordnungen (Völkerrecht, Europäisches Gemeinschaftsrecht, nationales Recht). Abschließend widmet er sich der Übertragung von Hoheitsrechten als der intensivsten Form des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses.
「Nielsen BookData」 より