Die Sperre des Glücksspielers

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Die Sperre des Glücksspielers

Christiane Weis

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe II, Rechtswissenschaft ; Bd. 2666)

P. Lang, c1999

Available at  / 3 libraries

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Hamburg, 1999

Bibriograpy : p. 157-166

Description and Table of Contents

Description

Anders als die Spielsperre, bei der die Spielbank dem Spieler einseitig ein Hausverbot erteilt, beruht die Eigensperre auf einem Antrag des Spielers. Die Eigensperre ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Durch ihn wollen die Parteien Einfluss auf die Wirksamkeit der spater geschlossenen Spielvertrage ausuben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung der Eigensperrvereinbarung. Die Interpretation der Eigensperrvereinbarung als ein vorweggenommener Aufhebungsvertrag scheitert an der Unverzichtbarkeit der Vertragsfreiheit im Bereich des Schuldrechts. Allerdings fallt ein Spielvertrag mit einem pathologischen Spieler unter 138 I BGB. Die Eigensperrvereinbarung hat insoweit nur deklaratorischen Charakter. Verbleiben Unsicherheiten in bezug auf die Frage, ob der Spieler tatsachlich spielsuchtig ist, ist die Eigensperrvereinbarung als ein Vertrag mit feststellender Wirkung einzuordnen. Durch den Eigensperrvertrag vereinbaren die Vertragsparteien hier, dass der spielende Vertragspartner als ein pathologischer Spieler einzustufen ist. Damit sind alle Spielvertrage, die von den Vertragsparteien in Zukunft geschlossen werden, sittenwidrig i.S.d. 138 I BGB."

by "Nielsen BookData"

Details

  • NCID
    BA51796170
  • ISBN
    • 3631351828
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Frankfurt am Main ; New York
  • Pages/Volumes
    166 p.
  • Size
    21 cm
  • Parent Bibliography ID
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