Grundstrukturen öffentlicher Versorgung : Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des französischen und des deutschen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Elektrizitätswirtschaft
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Grundstrukturen öffentlicher Versorgung : Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des französischen und des deutschen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Elektrizitätswirtschaft
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 58)
Mohr Siebeck, c2001
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Strukturen öffentlicher Versorgung
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Note
Originally presented as the author's thesis (Habilitation)--Ruhr-Universität Bochum, 1998
Includes bibliographical references (p. [755]-787) and index
Description and Table of Contents
Description
Mit dem Ausbau des Europäischen Binnenmarktes schreitet die Liberalisierung wichtiger Sektoren der öffentlichen Versorgung wie Post-, Telekommunikations- und Rundfunkwesen, Energieversorgung sowie öffentlicher Personen- und Güterverkehr voran. Dadurch ist auf diesem Gebiet erneut die Problematik des 'richtigen' Verhältnisses von Staat und Markt in den Vordergrund gerückt. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht stellen sich vor allem folgende Fragen: Ist es den EU-Staaten gestattet, sich gegenüber dem Binnenmarktpostulat auf einen Staats-, Souveränitäts- oder Infrastrukturvorbehalt zu berufen? In welchem Umfang lassen sich Sonder- oder Vorzugsstellungen von Versorgungsunternehmen, die vom europarechtlich vorgezeichneten Wettbewerbsregime abweichen, rechtfertigen? Zur Beantwortung dieser Fragen ist es notwendig, sich die gängigen Ordnungszusammenhänge in den Mitgliedstaaten der Union zu vergegenwärtigen. Johann-Christian Pielow untersucht die rechtlichen Grundstrukturen der öffentlichen Versorgung und ihre sektorspezifischen Ausprägungen auf dem Gebiet der Elektrizitätsversorgung in ausgewählten EU-Staaten. Er verdeutlicht die auf unterschiedlichen Entwicklungslinien beruhenden strukturellen Unterschiede und zeigt Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung gemeinschaftsrechtlicher Spannungslagen. Schwerpunktmäßig betrachtet er das französische Ordnungssystem vom service public und stellt diesem die Charakteristika des deutschen Rechts gegenüber. Auf diese Weise werden Rahmenvorgaben eines deutschen Rechts der öffentlichen Versorgung für den weiteren europäischen Dialog aufbereitet.
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