Die Prinzipien der "materiellen Wahrheit" und der "freien Beweiswürdigung" im Strafprozeß : eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Sachverständigenbeweises und der Sachgebundenheit richterlicher Überzeugungsbildung bei der Schuldfähigkeitsfeststellung und der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale
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Die Prinzipien der "materiellen Wahrheit" und der "freien Beweiswürdigung" im Strafprozeß : eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Sachverständigenbeweises und der Sachgebundenheit richterlicher Überzeugungsbildung bei der Schuldfähigkeitsfeststellung und der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale
(Reihe Rechtswissenschaft, Bd. 193)
Centaurus Verlagsgesellschaft, 2001
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注記
Includes bibliographical references (p. 93-102)
内容説明・目次
内容説明
Die Wahrheitserforschung im Strafverfahren orientiert sich sowohl an der prozessualen Pflicht zur Aufklarung der "materiellen Wahrheit" als auch am Prinzip der "freien Beweiswurdigung". Diese Untersuchung * die sich vornehmlich an Strafrechtsinteressierte wendet * geht der Frage nach, ob die erwahnten Grundsatze von einer zu ihrem Wortlaut entgegengesetzten oder gegenlaufigen Tendenz gepragt sind. Denn das Prinzip der "materiellen Wahrheit" verspricht, dem Ideal zur Aufklarung der "ganzen" Wahrheit gerecht zu werden, obwohl in der Praxis des Strafverfahrens eventuell doch "Freiraume" bestehen, in denen diesem Ideal nicht entsprochen wird. Das Prinzip der "freien Beweiswurdigung" hingegen suggeriert seinem Wortlaut nach eine richterliche Ungebundenheit in Bezug auf gesetzliche Beweisregeln, obwohl es eventuell doch Bindungen im Sinne einer Sachgebundenheit richterlicher UEberzeugungsbildung gibt, die diesen "Freiraum" relativieren. Ferner wird der Frage nachgegangen, die sich aus der Wechselbeziehung der vorerwahnten Grundsatze ergibt. Gefragt wird, ob bei einer Inanspruchnahme sachverstandiger Hilfe zur Aufklarung "materieller Wahrheit" einerseits, daraus andererseits die Verdrangung des Tatrichters aus seiner Pflicht zur "freien Beweiswurdigung" folgt. Um die aufgeworfenen Fragestellungen nicht rein abstrakt zu diskutieren, werden die sich eroeffnenden Problemkreise beispielhaft auf die Probleme bei der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale und der Schuldfahigkeitsfeststellung bezogen. Der Autor, geb. 1972, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung und wurde 1998 mit dem Deutschen Studienpreis der Koerber-Stiftung, Hamburg ausgezeichnet. Er ist derzeit als Rechtsreferendar am OLG Oldenburg tatig.
「Nielsen BookData」 より